Die Europäische Kommission beabsichtigt nach einem verabschiedeten Richtlinienvorschlag, auf das Erfordernis der elektronischen Signatur bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu verzichten. Auf diese Weise soll der Einsatz der elektronischen Rechnungsstellung ausgeweitet und die papiergebundene Versendung von Rechnungen eingeschränkt werden.
Die Kommission geht davon aus, dass die Verwaltungslasten der Wirtschaft hier-durch um bis zu 25% gesenkt werden könne. Für Deutschland bedeutet dies, dass die seit 1. Januar 2002 im deutschen Umsatzsteuergesetz eingeführte Vorschrift entfallen wird, wonach elektronische Rechnungen für Ihre Anerkennung qualifiziert zu signieren sind.