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Rechtsanwälte München

 

Dr. Kuntze Mayer & Beyer Rechtsanwälte Fachanwälte

Persönlich, engagiert, erfolgreich, stark!

Regional, überregional, international!

Seit mehr als 28 Jahren am Kaiserplatz in München

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kuntze Mayer & Beyer wurde 1997 von Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze gegründet.

Wir arbeiten mit den modernsten digitalen und technischen Büro- und Kommunikationslösungen.

Die Schwerpunkte unserer mehrheitlich aus Fachanwälten bestehenden Kanzlei liegen in den Bereichen: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Familienrecht, Bankrecht, Immobilienrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrsrecht, privates Baurecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Urheber- u. Medienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Vereinsrecht, Verbandsrecht.

Weiterhin sind wir spezialisiert auf die Beratung der Kreativ-, Veranstaltungs- und Musikwirtschaft, der Entertainment- und Modelbranche, Künstlern und Fotografen und deren Agenturen sowie von Musikschulen.

Rechts- und Fachanwälte

Unser Team besteht aus spezialisieren FachanwältInnen und erfahrenen RechtsanwältInnen, die ihr fundiertes Wissen und langjährige Praxis in ihren jeweiligen Rechtsgebieten für Sie hoch motiviert einsetzen. Durch kontinuierliche Weiterbildung und fachübergreifende Zusammenarbeit bieten wir unseren Mandanten/Mandantinnen eine kompetente und passgenaue Beratung auf höchstem Niveau.

Zur Team-Übersicht

Maxime

Unser Anspruch ist es, die Interessen unserer Mandanten/Mandantinnen in effizienter und pragmatischer Weise zu realisieren sowie in partnerschaftlicher und verträglicher, aber erforderlichenfalls auch streitbarer Weise durchzusetzen. Hierbei ist uns als dienstleistender Partner unserer Mandanten/Mandantinnen neben unserer zuverlässigen Erreichbarkeit die persönliche, individuelle und kreative Beratung im gegenseitigen Respekt und auf Augenhöhe besonders wichtig!

Zu den Rechtsgebieten

Zertifizierung

Unsere Kanzlei ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und erfüllt damit höchste Qualitätsstandards in der Organisation und Mandatsbearbeitung. Diese Auszeichnung bestätigt unseren gelebten Anspruch, unsere Mandanten/Mandantinnen professionell, effizient und nach klar definierten Prozessen auf höchstem Niveau und auf modernstem digitalen und technischen Büro- und Kommunikationsstandard zu beraten und zu betreuen.

Zur Kanzlei

Herausragende Rechtsberatung für Privatpersonen, Selbständige, Unternehmen und Verbände

  • bei der Gestaltung von Verträgen und AGB

  • in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten

  • mit gutachterlichen Prüfungen von Rechtsfragen und der Zulässigkeit bzw. Umsetzbarkeit von Projekten und Vorhaben

  • bei Vertragsverhandlungen

  • bei der Entwicklung von Strategien und Lösungen

  • bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

Privatpersonen

Wir beraten Privatpersonen individuell, verständlich und lösungsorientiert in allen rechtlichen Lebenslagen – egal ob bei Ärger mit dem Chef, mit der Bank, im Verkehr, bei familiären Anliegen, ärztlichen Behandlungsfehlern, sozialrechtlichen Problemen, Schwierigkeiten mit dem Bauträger, o.a. Themen. Dabei legen wir besonderen Wert auf persönliche Betreuung, klare Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Selbständige, Unternehmen

Wir unterstützen Unternehmen umfassend in allen rechtlichen Belangen – beispielsweise bei der Vertragsgestaltung und arbeitsrechtlichen Fragen bis hin zur Vertretung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Durch unsere fachübergreifende Expertise und praxisnahe Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die den unternehmerischen Alltag spürbar entlasten.

Verbände

Wir beraten Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen aller Art, sicher und erfolgreich zu handeln. Dazu gehört beispielsweise die Beratung zur Organisation, zum Arbeitsrecht in Verbänden, zum Ablauf von Jahreshauptversammlungen, zum Satzungsrecht, zur Verantwortung der Vorstände sowie auch die Beratung der Mitglieder der Verbände.

Spezialkompetenz in der Entertainmentbranche

Dr. Kuntze ist als Gründer und Inhaber der Boutique „Dr. Kuntze Medienrecht“ innerhalb der Kanzlei Dr. Kuntze Mayer & Beyer spezialisiert auf die umfassende Beratung der Kreativ-, Veranstaltungs- und Musikwirtschaft, der Entertainment- und Modelbranche, Künstler und Fotografen und deren Agenturen sowie von Musikschulen.

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Aktuelle News und Fachbeiträge

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

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Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

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Kauf-Shop-Verbraucher
Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

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