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Rechtsanwälte München

 

Dr. Kuntze Mayer & Beyer Rechtsanwälte Fachanwälte

Persönlich, engagiert, erfolgreich, stark!

Regional, überregional, international!

Seit mehr als 28 Jahren am Kaiserplatz in München

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kuntze Mayer & Beyer wurde 1997 von Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze gegründet.

Wir arbeiten mit den modernsten digitalen und technischen Büro- und Kommunikationslösungen.

Die Schwerpunkte unserer mehrheitlich aus Fachanwälten bestehenden Kanzlei liegen in den Bereichen: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Familienrecht, Bankrecht, Immobilienrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrsrecht, privates Baurecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Urheber- u. Medienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Vereinsrecht, Verbandsrecht.

Weiterhin sind wir spezialisiert auf die Beratung der Kreativ-, Veranstaltungs- und Musikwirtschaft, der Entertainment- und Modelbranche, Künstlern und Fotografen und deren Agenturen sowie von Musikschulen.

Rechts- und Fachanwälte

Unser Team besteht aus spezialisieren FachanwältInnen und erfahrenen RechtsanwältInnen, die ihr fundiertes Wissen und langjährige Praxis in ihren jeweiligen Rechtsgebieten für Sie hoch motiviert einsetzen. Durch kontinuierliche Weiterbildung und fachübergreifende Zusammenarbeit bieten wir unseren Mandanten/Mandantinnen eine kompetente und passgenaue Beratung auf höchstem Niveau.

Zur Team-Übersicht

Maxime

Unser Anspruch ist es, die Interessen unserer Mandanten/Mandantinnen in effizienter und pragmatischer Weise zu realisieren sowie in partnerschaftlicher und verträglicher, aber erforderlichenfalls auch streitbarer Weise durchzusetzen. Hierbei ist uns als dienstleistender Partner unserer Mandanten/Mandantinnen neben unserer zuverlässigen Erreichbarkeit die persönliche, individuelle und kreative Beratung im gegenseitigen Respekt und auf Augenhöhe besonders wichtig!

Zu den Rechtsgebieten

Zertifizierung

Unsere Kanzlei ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und erfüllt damit höchste Qualitätsstandards in der Organisation und Mandatsbearbeitung. Diese Auszeichnung bestätigt unseren gelebten Anspruch, unsere Mandanten/Mandantinnen professionell, effizient und nach klar definierten Prozessen auf höchstem Niveau und auf modernstem digitalen und technischen Büro- und Kommunikationsstandard zu beraten und zu betreuen.

Zur Kanzlei

Herausragende Rechtsberatung für Privatpersonen, Selbständige, Unternehmen und Verbände

  • bei der Gestaltung von Verträgen und AGB

  • in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten

  • mit gutachterlichen Prüfungen von Rechtsfragen und der Zulässigkeit bzw. Umsetzbarkeit von Projekten und Vorhaben

  • bei Vertragsverhandlungen

  • bei der Entwicklung von Strategien und Lösungen

  • bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

Privatpersonen

Wir beraten Privatpersonen individuell, verständlich und lösungsorientiert in allen rechtlichen Lebenslagen – egal ob bei Ärger mit dem Chef, mit der Bank, im Verkehr, bei familiären Anliegen, ärztlichen Behandlungsfehlern, sozialrechtlichen Problemen, Schwierigkeiten mit dem Bauträger, o.a. Themen. Dabei legen wir besonderen Wert auf persönliche Betreuung, klare Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Selbständige, Unternehmen

Wir unterstützen Unternehmen umfassend in allen rechtlichen Belangen – beispielsweise bei der Vertragsgestaltung und arbeitsrechtlichen Fragen bis hin zur Vertretung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Durch unsere fachübergreifende Expertise und praxisnahe Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die den unternehmerischen Alltag spürbar entlasten.

Verbände

Wir beraten Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen aller Art, sicher und erfolgreich zu handeln. Dazu gehört beispielsweise die Beratung zur Organisation, zum Arbeitsrecht in Verbänden, zum Ablauf von Jahreshauptversammlungen, zum Satzungsrecht, zur Verantwortung der Vorstände sowie auch die Beratung der Mitglieder der Verbände.

Spezialkompetenz in der Entertainmentbranche

Dr. Kuntze ist als Gründer und Inhaber der Boutique „Dr. Kuntze Medienrecht“ innerhalb der Kanzlei Dr. Kuntze Mayer & Beyer spezialisiert auf die umfassende Beratung der Kreativ-, Veranstaltungs- und Musikwirtschaft, der Entertainment- und Modelbranche, Künstler und Fotografen und deren Agenturen sowie von Musikschulen.

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Aktuelle News und Fachbeiträge

Reiserecht, Reisevertragsrecht
29.06.2026

Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen – müssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu Störungen bei der Versorgung mit Energieträgern. In der Folge steigen auch die Preise für Beförderungsleistungen, während deren Verfügbarkeit abnimmt. Damit rücken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen höherer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich erhöhen dürfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verhältnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenhängen.

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Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

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Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
11.06.2026

Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

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