Über uns

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kuntze Mayer & Beyer wurde 1997 gegründet. Die Schwerpunkte der mehrheitlich aus Fachanwälten (Fachanwalt f. Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Urheber- u. Medienrecht, Miet- u. WEG-Recht) bestehenden Kanzlei liegen auf folgenden Gebieten: Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsrecht, Urheber- u. Medienrecht, Miet- u. WEG-Recht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht und Privatrecht. Eine weitere Spezialisierung bildet die Beratung der Kreativwirtschaft sowie der Entertainment- und Medienbranche und das Presserecht über die Anwaltsboutique Dr. Kuntze Medienrecht.

Dr. Kuntze Mayer & Beyer vertritt und berät Mandanten (Privatpersonen, Selbständige, Unternehmen und Verbände)

  • bei der Gestaltung von Verträgen und AGB
  • in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten
  • bei Vertragsverhandlungen
  • bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
  • bei der Entwicklung von Strategien und Lösungen
  • mit gutachterlichen Prüfungen von Rechtsfragen und der Zulässigkeit bzw. Umsetzbarkeit von Projekten und Vorhaben

Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten in effizienter und pragmatischer Weise zu realisieren bzw. in partnerschaftlicher und verträglicher, aber erforderlichenfalls auch streitbarer Weise durchzusetzen. Hierbei ist uns als dienstleistender Partner unserer Mandanten neben unserer zuverlässigen Erreichbarkeit die persönliche, individuelle und kreative Beratung besonders wichtig!

Zertifiziert nach DIN EN ISO Standards 9001:2015:
Unser Münchner Kanzlei-Management wird regelmäßig durch externe Fachleute anhand der international anerkannten DIN EN ISO Standards 9001:2015 überprüft. Auf diese Weise wollen wir einen hohen und einheitlichen Qualitätsstandard der organisatorischen Abläufe in unserer Kanzlei und professionalisieren unser Projektmanagement gewährleisten. Im Rahmen des geplanten alljährlichen »Management Review« werden wir dahingehend überprüft, inwieweit wir unsere in der Vergangenheit gesetzten Ziele erreicht haben, um unsere hohen Qualitätsansprüche unserer Mandanten erfüllen zu können.